KIRCHENWAHLEN 2025
Das Ältestenamt - Ermöglicherinnen und Ermöglicher gesucht!
Am 1. Advent 2025 (30. November) werden in unseren Kirchengemeinden die neuen Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte gewählt. Bereits jetzt werden dafür Kandidatinnen und Kandidaten gesucht.
Doch wer ist eigentlich der oder die Richtige für das Amt und was wird von den neuen Ältesten erwartet?
Zunächst einmal: Die typische „Kirchenälteste“ oder den typischen „Kirchenältesten“ gibt es nicht!
Der Kirchengemeinderat lebt davon, dass möglichst verschiedene Stimmen, Erfahrungen und Begabungen aus der Gemeinde zusammenkommen. Denn er soll ja die ganze Gemeinde und nicht nur einen Teil davon vertreten.
Vielleicht bringen Sie genau das mit, was Ihrer Kirchengemeinde bisher gefehlt hat? Und „alt“ müssen die „Ältesten“ auch nicht sein. Denn wählbar ist jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied bereits ab 16 Jahren.
Wichtig ist vor allem eins: dass Sie Lust haben, verantwortlich in der Gemeinde mitzuarbeiten.
Die Kirchengemeinderäte bilden zusammen mit dem Gemeindepfarrer bzw. der Gemeindepfarrerin (und der Diakonin) den Kirchengemeinderat. Die Größe des Ältestenkreises hängt von der Gemeindegröße ab.
Bei uns sind das 8 Personen.
Den Vorsitz übernimmt in der Regel eine oder einer der Ältesten oder ggf. der Pfarrer bzw. die Pfarrerin. Der Ältestenkreis trifft sich in der Regel einmal im Monat.
Kirchengemeinderäte
• nehmen Wünsche und Anliegen aus der Gemeinde auf, können aber auch eigene Ideen einbringen und umsetzen
• ermöglichen Angebote von der Krabbel-gruppe bis zum Seniorenkreis.
• denken darüber nach, wie der Gottesdienst und das Gemeindeleben einladend gestaltet werden können.
• können im Gottesdienst mitwirken durch Lesungen oder die Austeilung des Abendmahls. • verwalten die Gemeindefinanzen und entscheiden über Bauvorhaben und Stellenbesetzungen mit
• bringen mit frischen Ideen, mit ihrem Glauben und auch mit ihrem Zweifel Veränderungen in der Gemeinde und im Kooperationsraum voran.
• diskutieren und beschließen die neuen Strukturen des Kooperationsraumes, und stoßen damit neue Kooperationen an.
Möchten Sie sich im Kirchengemeinderat engagieren oder kennen Sie jemanden, der oder die für diese Aufgabe geeignet wäre?
Wenden Sie sich an Ihr Pfarramt für weitere Informationen.
Mehr zum Thema Kirchenwahl finden Sie außerdem unter: www.kirchenwahlen.de