Evang.  Kirche  Zell im Wiesental
 

Die Strukturreform

Es ist nicht zu ändern: die badische evangelische Kirche wird in den nächsten Jahren Mitglieder verlieren; der demographische Wandel ist nicht mehr zu stoppen und die Kirchenbindung insgesamt nimmt zusätzlich ab. Das ist selbstverständlich auch in Zell im Wiesental spürbar.

Der evangelische Oberkirchenrat (EOK) drängt deshalb die Kirchengemeinden nach neuen Formen engerer regionaler Zusammenarbeit zu suchen, um die Kräfte zu bündeln und zu optimieren. Dem kann sich auch die Kirchengemeinde Zell im Wiesental nicht verschließen. Es erscheint notwendig, der absehbaren Entwicklung Rechnung zu tragen.

Der evangelische Oberkirchenrat ermöglicht den Gemeinden, als eine Möglichkeit unter anderen, die Zusammenarbeit bei Beibehaltung ihrer rechtlichen und finanziellen Hoheit in Form einer überparochialen Dienstgruppe. Die rechtlichen Gegebenheiten sind in der "Rechtsverordnung zur Zusammenarbeit in Dienstgruppen (Dienstgruppen RVO) vom 5. November 2014 zusammengefasst. Ein direkter Link zur Dienstgruppen Rechtsverordnung befindet sich auf der Seite "Überparochiale Dienstgruppe" (Unterrubrik zu dieser Seite).

Die Kirchengemeinde Zell im Wiesental wird diese Option sorgsam prüfen und bei der Umsetzung der Ergebnisse konstruktiv mitarbeiten.