Evang.  Kirche  Zell im Wiesental
 

Beschluss des Kirchengemeinderates Zell zur Strukturreform im Oberen Wiesental


  • Der Kirchengemeinderat (KGR) Zell verschließt sich nicht der vom Evangelischen Oberkirchenrat (EOK) gewünschten Strukturveränderung der Kirchengemeinden im Oberen Wiesental und wird die Optionen sorgsam prüfen und an der Umsetzung des Ergebnisses konstruktiv mitarbeiten.

  • Diese konstruktive Mitarbeit geht davon aus und setzt voraus, dass alle drei Kirchengemeinden - Zell, Schönau und Todtnau - in den Prozess der Neustrukturierung einbezogen werden. Solange sich nicht alle drei Kirchengemeinden beteiligen, hält der KGR Zell weitere Überlegungen und Gespräche nicht für sinnvoll und zielführend.
  • Der KGR Zell erwägt mit den Kirchengemeinden Zell, Schönau und Todtnau eine "überparochiale Dienstgruppe" gemäß der Rechtsverordnung vom 5.11.2014 (GVBL 16/2014 vom 10.12.2014) zu bilden unter Beibehaltung der rechtlichen Selbstständigkeit samt Finanzhoheit der beteiligten Kirchengemeinden. Das schließt eine Zentralisierung von Verwaltungsbereichen nicht aus und ermöglicht eine inhaltliche Zusammenarbeit, wobei die theologische / geistliche Prägung der Kirchengemeinden zu berücksichtigen ist.
  • Der KGR Zell wünscht in diesem Zusammenhang eine Bestätigung in schriftlicher Form betreffend der personellen Ausstattung der zu bildenden "überparochialen Dienstgruppe" im Oberen Wiesental mit 2 Pfarrpersonen und 1 Diakon (für eine vom EOK fest zu legende Übergangszeit), wie mehrfach mündlich zugesagt, zuletzt am 1.12.2014 im Strukturgespräch in Schönau.
  • Der KGR Zell wünscht, dass eine der beiden Pfarrpersonen in Zell verortet wird, unabhängig von der zu vereinbarenden Dienstaufteilung.

Diesem Beschlussantrag stimmte der KGR Zell mehrheitlich zu.